/ allgemeine geschäftsbedingungen.
01/ Geltungsbereich
02/ Vertragsabschluss und Rücktritt
03/ Leistungsempfang
04/ Mitwirkungspflichten des Kunden
a. Alle Leistungen (insbesondere Entwürfe, Testversionen u.a.), aufgrund derer Folgeleistungen zu erbringen oder bei Dritten zu beauftragen sind, sind vom Kunden unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen und binnen 3 Werktagen entweder zur weiteren Verwendung freizugeben oder zu reklamieren. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Freigabe noch eine Reklamation, so gilt die Freigabe als vom Kunden erteilt.
b. Der Kunde wird die rechtliche, vor allem die wettbewerbs-, marken- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen selbst überprüfen bzw. durch Dritte überprüfen lassen.
c. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Unterlagen, insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen, sofern diese keinen Teil des Leistungsumfanges darstellen, rechtzeitig, ggf. auf Anfrage unverzüglich in zur Verarbeitung geeigneter Form vorgelegt werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Dienstleistung verfolgten Zweck zu erreichen. Die technische und inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Nur bei offenkundigen Fehlern ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Kunden auf Mängel des Inhalts hinzuweisen.
d. Der Kunde sichert dem Auftragnehmer zu, dass er über sämtliche erforderliche Nutzungsrechte für von ihm angelieferte Bild-, Ton- und Videomaterialien einschließlich der Rechte zur Bearbeitung und Weiterlizenzierung verfügt und räumt die zur Bearbeitung und Verwertung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
05/ Leistungs- Lieferfristen und -Termine
a. Leistungs-/Lieferfristen und -Termine (Lieferzeit) sind nur verbindlich, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.
b. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie vom Kunden beizubringende Zahlungen, Sicherheiten sowie sonstige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung oder Beibringung von Daten und/oder Unterlagen, Bereitstellung von Informationen, Freigabe von Entwürfen oder Konzepten) termingemäß eingegangen bzw. erbracht sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Voraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.
c. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Testversionen etc. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Eingang seiner Stellungnahme gerechnet.
d. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend.
e. Lieferverzögerungen aus Gründen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Verschulden Dritter oder Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse), verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
f. Sollte der Auftragnehmer mit ihrer Leistung in Verzug kommen, ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.
g. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt.
06/ Abnahme
a. Der Auftragnehmer macht dem Kunden die erbrachten Leistungen nach deren Fertigstellung mittels Datentransfer zugänglich, sofern es sich um digitale Daten handelt. Der Kunde ist binnen einer Frist von 10 Werktagen, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde über die Fertigstellung des jeweiligen Auftrags informiert wurde, zur Abnahme verpflichtet, sofern die Fertigstellung dem freigegebenen Konzept entspricht. Der Kunde bestätigt die Abnahme schriftlich.
b. Wird keine förmliche Abnahme verlangt oder kommt die von einer Partei verlangte Abnahme aus einem Umstand nicht zustande, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung als abgenommen, sofern der Kunde die Leistung nutzt oder binnen zehn Tagen nach Erhalt der Leistung keine erheblichen Mängel in schriftlicher Form rügt.
c. Nimmt der Kunde die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung ungerechtfertigt nicht ab (Annahmeverzug), ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Leistungen so abzurechnen, als wäre die Abnahme erfolgt.
07/ Preise und Zahlungsbedingungen
a. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
08/ Zahlungsverzug
a. Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung.
b. Kommt der Kunde in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen bis zu einer vollständigen Zahlung einzustellen.
c. Für Mahnungen wird eine Mahnpauschale in Höhe von € 40,00 fällig. Zudem werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, sofern das Vertragsverhältnis mit einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
09/ Zurückbehaltung, Aufrechnung und Abtretung
a. Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenforderungen / Gegenansprüchen und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
b. Die Abtretung von Rechten und /oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
c. Der Auftragnehmer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte übertragen.
10/ Nutzungsrecht & Übergang von Rechten
a. Sofern die durch den Auftragnehmer für den Kunden erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, liegen sämtliche Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte grundsätzlich beim Auftragnehmer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
b. Ein Anspruch des Kunden auf Aushändigung des Rohmaterials (Footage), oder Projektdateien ist ausgeschlossen.
C. Der Kunde ist nicht berechtigt Kopien (auch auszugsweise) von Werken des Auftragnehmers selber oder durch Dritte erstellen zu lassen. Öffentliche Aufführung, Verleih und Vermietung sind, sofern vom Auftragnehmer nicht schriftlich genehmigt, untersagt.
d. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise für eine eigene firmenbezogene Werbung zu nutzen – bspw. auf der Website oder in einem „Showreel“ (einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse) zur Veröffentlichung – soweit branchenüblich.
e. Soweit dem Kunden ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Leistungen eingeräumt worden ist oder Nutzungsberechtigungen aufgrund Kündigung enden, hat der Kunde nach Ablauf des Nutzungszeitraums alle Vervielfältigungsstücke, d.h. insbesondere Datenträger mit Werkdaten, Datenbanken und Dateien sowie alle evtl. vorhandenen schriftlichen Dokumentationen zurück zu geben oder zu vernichten und die Nutzung einzustellen. Der Kunde löscht ferner alle gespeicherten Werkdaten, Datenbanken und Dateien, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen.
11/ Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
a. Das Rohmaterial (Footage) und alle Projektdateien einschl. zugehöriger Assets sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Auftragnehmers.
Wünscht der Kunde dennoch eine Herausgabe dieser Daten, insbesondere von offenen Projektdaten, ist mit der Herausgabe keine Rechteübertragung verbunden. Die Kosten für den Transfer der Daten und den Datenträger trägt der Kunde.
b. Alle für die Produktion erstellten Rohdaten (Footage) sowie Rohdateien und Projektdateien werden mit angemessenem technischem Aufwand und ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von 3 Monaten, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Produktion, aufbewahrt. Eine weitere durch den Kunden beauftragte Aufbewahrung ist kostenpflichtig. Eine Haftung für Datenverlust bei der Archivierung wird nicht übernommen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende werden die Unterlagen vernichtet.
12/ Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber
a. Wurde der Auftragnehmer beauftragt und tritt der Kunde ohne Verschulden des Auftragnehmers weniger als 7 Tage vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie 2/3 des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.
13/ Referenzen
a. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber in seiner Kundenliste zu führen und als Referenz anzugeben, in Textform oder unter Verwendung des Firmenlogos, sofern der Auftraggeber hierzu seine Zustimmung nicht verweigert hat.